Garantieverlängerungen unserer Hersteller

Sie haben ein neues Gerät bei uns gekauft? Dann lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Herstelleraktionen! 
Viele unserer Partner bieten die Möglichkeit, kostenlos eine Garantieverlängerung zu beantragen – in der Regel auf bis zu 3 Jahre

Damit Sie es so einfach wie möglich haben, haben wir für Sie alle relevanten Herstellerlinks zur Registrierung übersichtlich zusammengestellt. Die Anmeldung ist unkompliziert, kostenfrei und in wenigen Minuten erledigt.

Bitte beachten Sie: Die genauen Garantiebedingungen und Aktionszeiträume finden Sie jeweils direkt auf den Registrierungsportalen der Hersteller.
Diese können je nach Produkt und Marke variieren. Bei Fragen steht Ihnen unser Verkaufsteam der Peter Belousow GmbH in Schrobenhausen, Neuburg und Aichach gerne zur Verfügung.

Metabo Akku-Motorsäge

Metabo XXL Garantie

Berechtigte Metabo Maschinen erhalten nach fristgerechter Registrierung eine Herstellergarantie von insgesamt drei Jahren ab Kaufdatum. Jede Maschine muss einzeln registriert werden.

  • Laufzeit: insgesamt 3 Jahre
  • Registrierungsfrist: spätestens 4 Wochen nach dem Kauf
  • Akkus und Ladegeräte: 3 Jahre ohne Registrierung
  • Ausschlüsse: unter anderem Zubehör, normaler Verschleiß und Schäden durch unsachgemäße Anwendung

Ohne fristgerechte Registrierung kommt die freiwillige XXL Garantie für die Maschine nicht zustande. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

Metabo Produkt registrieren
Milwaukee M18 Akku-Bohrschrauber

Milwaukee Garantieverlängerung

Berechtigte Milwaukee Elektrowerkzeuge und Outdoor Geräte können von einem Jahr auf maximal drei Jahre verlängert werden. Für MX FUEL Werkzeuge und berechtigte REDLITHIUM Akkus gelten abweichende Laufzeiten.

  • Laufzeit Werkzeuge: maximal 3 Jahre
  • Registrierungsfrist: 30 Tage nach dem Kauf
  • MX FUEL Werkzeuge: maximal 2 Jahre
  • Berechtigte REDLITHIUM Akkus: maximal 2 Jahre
  • Ausschlüsse: unter anderem Zubehör, Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung und gewerbliche Vermietung

Ohne fristgerechte Registrierung gilt keine verlängerte Milwaukee Herstellergarantie. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

Milwaukee Produkt registrieren
Makita Elektrowerkzeuge im Einsatz

Makita Herstellergarantie

Berechtigte Makita Elektrowerkzeuge erhalten nach erfolgreicher Registrierung drei Jahre Herstellergarantie. Registrierte Li-Ion Akkus erhalten zwei Jahre Herstellergarantie.

  • Laufzeit Elektrowerkzeuge: 3 Jahre
  • Laufzeit Li-Ion Akkus: 2 Jahre
  • Registrierungsfrist: 4 Wochen nach dem Kauf
  • Ausschlüsse: unter anderem Ladegeräte, Gasnagler und Druckluftnagler

Ohne fristgerechte Registrierung gilt keine verlängerte Makita Herstellergarantie. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

Makita Produkt registrieren
MAFELL Tauchsäge MT 55

MAFELL Garantie

Berechtigte neue MAFELL Maschinen erhalten nach erfolgreicher Registrierung drei Jahre Herstellergarantie ab Kaufdatum. MAFELL stellt anschließend ein Garantiezertifikat aus.

  • Laufzeit: 3 Jahre ab Kaufdatum
  • Registrierungsfrist: innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf
  • Nachweis: Garantiezertifikat und Originalkaufbeleg
  • Ausschlüsse: unter anderem Verschleißteile, Einsatzwerkzeuge und Akkupacks

Ohne fristgerechte Registrierung gilt keine verlängerte MAFELL Herstellergarantie. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

MAFELL Maschine registrieren
FEIN Akku-Bohrschrauber

FEIN PLUS Garantie

Teilnehmende FEIN Elektrowerkzeuge sowie berechtigte Lithium-Ionen-Akkus und Ladegeräte erhalten nach erfolgreicher Registrierung insgesamt drei Jahre Herstellergarantie.

  • Laufzeit: insgesamt 3 Jahre
  • Registrierungsfrist: innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf
  • Registrierung: über das persönliche my.FEIN Konto
  • Ausschlüsse: bestimmte Produktgruppen, Verschleiß, unsachgemäße Verwendung und bereits registrierte Gebrauchtgeräte

Ohne fristgerechte Registrierung gilt keine FEIN PLUS Garantie. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

FEIN Produkt registrieren
Festool Getriebe-Exzenterschleifer ROTEX

Festool Garantie all-inclusive

Berechtigte Festool Neugeräte erhalten nach erfolgreicher Registrierung in MyFestool die Garantie all-inclusive mit einer Kostenschutzgarantie von insgesamt 36 Monaten ab Kaufdatum.

  • Laufzeit: 36 Monate ab Kaufdatum
  • Registrierungsfrist: 100 Tage nach dem Kauf
  • Erforderlich: Registrierung und Upload des Kaufbelegs
  • Ausschlüsse: unter anderem Verbrauchsmaterial, normaler Verschleiß und Schäden durch unsachgemäße Verwendung

Ohne fristgerechte Registrierung gilt keine Festool Garantie all-inclusive. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

Festool Gerät registrieren
Sunseeker Mähroboter

Sunseeker Garantie

Berechtigte Sunseeker Produkte erhalten nach rechtzeitiger Online-Registrierung eine Garantiezeit von 36 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Ohne Registrierung gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten.

  • Laufzeit mit Registrierung: 36 Monate
  • Registrierungsfrist: 30 Tage nach dem Kauf
  • Batteriepacks: 24 Monate, unabhängig von der Registrierung
  • Ausschlüsse: unter anderem Zubehör, normaler Verschleiß, unbefugte Wartung und Schäden durch Hochdruckreiniger

Ohne fristgerechte Registrierung gilt die von Sunseeker angegebene reguläre Garantiezeit von 24 Monaten. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

Sunseeker Produkt registrieren
Beratung zu STIHL Geräten

STIHL Garantieverlängerung

Privatanwender erhalten für berechtigte STIHL Neugeräte nach erfolgreicher Registrierung in MY STIHL ein zusätzliches Jahr Herstellergarantie. Die Verlängerung gilt nur für in Deutschland gekaufte Neugeräte.

  • Verlängerung: 1 zusätzliches Jahr
  • Registrierungsfrist: 60 Tage nach dem Kauf
  • Kundengruppe: ausschließlich Privatanwender
  • Ausschlüsse: Akkus, Ladegeräte und gewerblich genutzte Geräte

Ohne fristgerechte Registrierung kommt die freiwillige STIHL Garantieverlängerung nicht zustande. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

STIHL Gerät registrieren

Hinweis: Garantieprogramme, Laufzeiten, Registrierungsfristen, teilnehmende Produkte und Ausschlüsse können durch den jeweiligen Hersteller geändert werden. Verbindlich sind ausschließlich die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers. Die freiwillige Herstellergarantie und die gesetzliche Gewährleistung sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Unser Service für Sie – an drei Standorten

Die Peter Belousow GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schrobenhausen, Aichach und Neuburg an der Donau. Bei Fragen zu Garantiebedingungen oder den einzelnen Aktionen helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Jetzt Vorteile nutzen – klicken Sie auf den passenden Herstellerlink und registrieren Sie Ihr Gerät!

Mit einer Garantieverlängerung für Elektrowerkzeuge, Gartengeräte und Reinigungstechnik können Sie sich zusätzliche Leistungen des jeweiligen Herstellers sichern. Voraussetzung ist häufig, dass das gekaufte Gerät innerhalb einer festgelegten Frist online registriert wird. Auf dieser Seite finden Sie die Registrierungsportale ausgewählter Hersteller sowie wichtige Hinweise zu Kaufbeleg, Seriennummer und Garantiebedingungen.

Garantieverlängerung für Elektrowerkzeuge und Gartengeräte

Viele Hersteller bieten für ausgewählte Maschinen eine freiwillige Verlängerung ihrer regulären Herstellergarantie an. Je nach Marke und Produkt kann sich die Garantieverlängerung auf Elektrowerkzeuge, Akkugeräte, Gartengeräte, Akkus oder Ladegeräte beziehen. Welche Produkte teilnehmen und welche Leistungen eingeschlossen sind, regeln die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

Die Registrierung erfolgt normalerweise direkt beim Hersteller. Dafür werden in der Regel das Kaufdatum, die genaue Produktbezeichnung und die Seriennummer benötigt. Teilweise muss zusätzlich eine Kopie des Kaufbelegs hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie je nach Hersteller ein Garantiezertifikat oder eine digitale Registrierungsbestätigung. Bewahren Sie diese Unterlagen zusammen mit der Rechnung sorgfältig auf.

Gerät beim Hersteller registrieren

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den offiziellen Registrierungsseiten und Garantieinformationen der jeweiligen Hersteller. Prüfen Sie vor der Anmeldung, ob Ihr Gerät für das gewählte Garantieprogramm zugelassen ist.

Die verlinkten Portale werden von den jeweiligen Herstellern betrieben. Garantieumfang, Registrierungsfristen und zugelassene Produktgruppen können sich ändern. Maßgeblich sind deshalb immer die zum Kaufzeitpunkt gültigen Garantiebedingungen des Herstellers.

Was wird für die Garantieverlängerung benötigt?

Bereiten Sie vor der Registrierung die erforderlichen Gerätedaten vor. Die Seriennummer befindet sich abhängig vom Gerät auf dem Typenschild, dem Motorgehäuse, dem Akkuschacht oder in der Bedienungsanleitung. Bei Sets kann es erforderlich sein, Maschine, Akku und Ladegerät getrennt zu erfassen.

Diese Angaben sollten bereitliegen

  • Hersteller und vollständige Produktbezeichnung
  • Artikelnummer oder Maschinennummer
  • Seriennummer des Geräts
  • Kaufdatum laut Rechnung oder Kassenbon
  • Rechnung beziehungsweise Kaufbeleg
  • persönliche Daten oder Firmendaten
  • E-Mail-Adresse für die Registrierungsbestätigung

Kontrollieren Sie alle Angaben vor dem Absenden. Eine falsch übertragene Seriennummer kann die spätere Zuordnung erschweren. Nach der Registrierung sollte die Bestätigung heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Speichern Sie außerdem die Rechnung dauerhaft ab, da der Kaufbeleg bei einem Garantieanspruch weiterhin erforderlich sein kann.

Registrierungsfristen rechtzeitig beachten

Eine Garantieverlängerung für Elektrowerkzeuge muss meist innerhalb eines begrenzten Zeitraums nach dem Kauf beantragt werden. Die zulässige Frist unterscheidet sich je nach Hersteller und Garantieprogramm. Eine verspätete Anmeldung kann dazu führen, dass nur die reguläre Herstellergarantie gilt.

Registrieren Sie ein neues Gerät deshalb möglichst direkt nach dem Kauf. Dies verhindert, dass die Frist vergessen wird oder benötigte Unterlagen später nicht mehr griffbereit sind. Bei Maschinen, die über längere Zeit unbenutzt gelagert werden, beginnt die maßgebliche Frist üblicherweise trotzdem mit dem auf dem Kaufbeleg angegebenen Datum.

Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung

Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und Voraussetzungen werden in den jeweiligen Garantiebedingungen festgelegt. Die gesetzliche Gewährleistung betrifft dagegen die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Eine freiwillige Herstellergarantie ersetzt die gesetzlichen Ansprüche nicht.

Normaler Verschleiß, unsachgemäße Anwendung, Überlastung, mangelnde Wartung oder Schäden durch nicht zugelassenes Zubehör können von einer Garantie ausgeschlossen sein. Ob ein Schaden als Garantiefall anerkannt wird, entscheidet der zuständige Garantiegeber nach Prüfung des Geräts und der eingereichten Unterlagen.

Häufige Fragen zur Garantieverlängerung für Elektrowerkzeuge

Wie kann ich eine Garantieverlängerung beantragen?

Die Garantieverlängerung wird in der Regel über das Onlineportal des Herstellers beantragt. Für die Registrierung benötigen Sie meist das Kaufdatum, die Seriennummer und den Kaufbeleg. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung oder ein Garantiezertifikat, das zusammen mit der Rechnung aufbewahrt werden sollte.

Ist die Garantieverlängerung kostenlos?

Viele Hersteller bieten die Registrierung für bestimmte Garantieprogramme kostenlos an. Ob Kosten entstehen, hängt jedoch vom Hersteller, vom Produkt und vom gewählten Serviceprogramm ab. Verbindliche Informationen finden Sie in den aktuellen Garantiebedingungen auf dem jeweiligen Herstellerportal.

Wie lange habe ich Zeit, mein Gerät zu registrieren?

Die Registrierungsfrist ist nicht bei allen Herstellern gleich. Sie kann wenige Wochen oder mehrere Monate ab dem Kaufdatum betragen. Registrieren Sie das Gerät möglichst unmittelbar nach dem Kauf und prüfen Sie die genaue Frist in den geltenden Garantiebedingungen des Herstellers.

Welche Geräte können registriert werden?

Die Teilnahme hängt vom jeweiligen Garantieprogramm ab. Häufig können ausgewählte Elektrowerkzeuge, Akkumaschinen, Gartengeräte, Akkus oder Ladegeräte registriert werden. Zubehör, Verschleißteile, gebrauchte Maschinen oder bestimmte Produktgruppen können ausgeschlossen sein. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

Was passiert, wenn ich die Registrierungsfrist verpasse?

Nach Ablauf der Registrierungsfrist kann die freiwillige Garantieverlängerung normalerweise nicht mehr aktiviert werden. Die reguläre Herstellergarantie und die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben davon unberührt. Eine nachträgliche Freischaltung liegt ausschließlich im Ermessen des Herstellers.

Muss ich die Rechnung nach der Registrierung aufbewahren?

Der Kaufbeleg sollte auch nach der erfolgreichen Registrierung aufbewahrt werden. Hersteller können bei einem Garantieanspruch die Rechnung, die Registrierungsbestätigung oder das Garantiezertifikat verlangen. Ein digitales Foto oder ein Scan schützt zusätzlich vor dem Verlust eines Thermopapierbelegs.

Kann ich die Registrierung im Fachhandel durchführen lassen?

Ob eine Registrierung durch den Fachhandel möglich ist, hängt vom Herstellerprogramm und den erforderlichen Kundendaten ab. Für manche Programme kann eine Registrierung mit Einverständnis des Käufers unterstützt werden. Bei anderen Herstellern muss der Käufer ein persönliches Benutzerkonto anlegen und die Anmeldung selbst abschließen. Unser Verkaufsteam ist Ihnen jedoch selbstverständlich bei jeder Frage der Registrierung behilflich, telefonisch oder auch persönlich in einen unserer Filialen.

Wie lange gilt die Garantie für Gewerbetreibende?

Für gewerblich genutzte Geräte beträgt die freiwillige Herstellergarantie häufig ein Jahr. Bei teilnehmenden Produkten kann sie durch eine rechtzeitige Registrierung verlängert werden. Die genaue Laufzeit unterscheidet sich je nach Hersteller und Produkt. Die Herstellergarantie ist von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer zu unterscheiden.

Wo erhalte ich Hilfe bei der Registrierung?

Bei Fragen zur Produktbezeichnung, Seriennummer oder zum passenden Herstellerportal können Sie sich an unser Verkaufsteam wenden. Bringen Sie nach Möglichkeit das Gerät, die Verpackung oder die Rechnung mit. Die endgültige Entscheidung über Registrierung und Garantieleistung trifft der jeweilige Hersteller.

Wo kann ich ein defektes Gerät prüfen oder reparieren lassen?

Ein defektes Gerät kann in einer Fachwerkstatt geprüft werden. Für die Bearbeitung werden möglichst das vollständige Gerät, der Kaufbeleg und die Registrierungsbestätigung benötigt. Vor der Reparatur wird geklärt, ob ein möglicher Garantieanspruch besteht oder ob ein kostenpflichtiger Reparaturauftrag erforderlich ist.

Service vor Ort

Unterstützung bei Fragen zur Gerätegarantie, Wartung, Reparatur und Ersatzteilversorgung erhalten Sie an unseren Standorten in Schrobenhausen, Neuburg an der Donau und Aichach. Bitte bringen Sie für eine Prüfung das Gerät, den Kaufbeleg und, falls vorhanden, das Garantiezertifikat mit.

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